Reglementierung

Die zuständige Behörde in der Schweiz heisst Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL). Als Luftfahrthindernis gelten Objekte, wenn sie unbebauten Gebieten eine Höhe von 25 Metern und in bebauten Gebieten eine Bodenhöhe von 60 Metern und mehr erreichen. Die Übersicht über unbebaute und bebaute Gebiete der Schweiz können hier eingesehen werden.

Für Highlines unter 25 m Bodenhöhe empfehlen wir eine freiwillige und kostenlose Meldung der Highline bei der Rega. Insbesondere, wenn die Highlines länger aufgebaut bleiben.

Spezifische Regelungen gelten zudem in Bereichen rund um Flugplätze

Mehr Informationen: BAZL Luftfahrthindernisse