Highlines anmelden

Es wird unterschieden zwischen Registrierungspflicht (kostenlos, 25–60 m Bodenhöhe in unbebauten Gebieten) und Bewilligungspflicht (kostenpflichtig, ab 60 m Bodenhöhe). 

Das Anmelden (Registrieren oder Bewilligen) von Highlines, die als Luftfahrthindernisse gelten, ist erforderlich. 

Für Erstbegehungen und somit die Neuregistrierung eines Luftfahrthindernisses (25–60 m Höhe) muss eine Anmeldung spätestens eine Woche vor dem Spannen der Highline erfolgen.

Für bereits registrierte Highlines (25–60 m Höhe) kann dies bis spätestens 2 Arbeitstage im Voraus geschehen. Für ein Wochenendprojekt muss die Anmeldung somit spätestens am Donnerstagnachmittag um 16.00 Uhr erfolgen. Bei Unsicherheit zu Wetter/Spot lieber zu viel als zu wenig registrieren!

Für bewilligungspflichtige Highlines (ab 60 m) muss dies in der Regel 3 Wochen vor dem Aufbau erfolgen. Die Bewilligung ist an Auflagen geknüpft, erfolgt schriftlich und ist kostenpflichtig.

Die Highlines werden in jedem Fall auf der Luftfahrt Hinderniskarte publiziert.

Wie melde ich Highlines an?

  1. Informiere dich vor der Anmeldung/Registrierung bei deinem Sektionsverantwortlichen von Swiss Highline
    1. Ost-Zentralschweiz und Tessin:
      Nina Mappes, 076 720 76 34, nina@swiss-highline.ch, Ramun Tomaschett, ramun@swiss-highline.ch, oder Andri Hofmann, andri@swiss-highline.ch
    2. Bern, Wallis und Jura (deutsch):
      Thomas Buckingham,  079 514 13 36, thomas@swiss-highline.ch oder Dyan Enghard, 079 860 60 19, dyan@swiss-highline.ch
    3. Romandie, Wallis und Jura (französisch):
      Guido Haefeli, 079 321 06 50, guido@swiss-highline.ch oder Zoé Sprüngli, 076 201 71 44, zoe@swiss-highline.ch
  2. Bereite folgende Informationen vor:
    1. Name, Vorname und Kontakt (Tel.) des Projektverantwortlichen
    2. Voraussichtlicher Aufbau- und Abbautermin; ist es eine permanente Highline?
    1. Projektname
    2. Kanton und Gemeinde
    3. Link zur Linie der Highline auf map.admin.ch (Zeichnen, danach Teilen → Link kopieren)
    4. Abklärungen zum/mit Grundbesitzer bereits getroffen?
    5. Abklärungen zum Umweltschutz getroffen? (Kantonale und kommunaler Schutz, sowie Vogelschutz findet man nicht auf map.admin.ch)
  3. Werde Mitglied von Swiss Highline. Wir registrieren Highlines zusammen mit dir zentral über Swiss Highline und versuchen Grundbesitzer und Umweltschutz zu eruieren – dies, um die Highliner*innen der Schweiz über die Anmeldung aufzuklären, den Überblick über die Schweizer Projekte zu behalten und zentral gegenüber dem BAZL aufzutreten. Zudem haben Swiss Highline Projekte eine Deckung durch unsere Haftpflicht und Rechtsschutzversicherung.

Was kostet die Bewilligung für eine Highline?

< 60 m kostenlos
> 60 – 100 m über Boden: CHF 300
> 100 m über Boden: CHF 400